- Christian Heidrich
- Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
- Wurde Ihnen ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift zugestellt?
- Durchsucht die Polizei Ihre Wohnung?
- Hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet?
- Wurden Sie von der Polizei oder Staatsanwaltschaft als Beschuldigter vorgeladen?
- Sind Sie oder ein Angehöriger verhaftet worden?
- Wurde Ihr Führerschein eingezogen?
- Ist Ihr Eigentum beschlagnahmt oder eingezogen worden?
- Wenn einer der vorstehenden Sachverhalte zutrifft, brauchen Sie schnelle professionelle Hilfe – und da hilft kein Halbwissen von Bekannten oder aus dem Internet. Grundsätzlich gilt:
- Sie haben das Recht sofort einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und sollten dies jetzt tun!
- Denken Sie daran: "Sie haben immer das Recht zu schweigen!"
- Ganz entscheidend für den weiteren Verlauf eines Strafverfahrens sind folgende Verhaltensregeln:
- Wenn Sie keine Angaben zum Sachverhalt machen wollen, bringen Sie freundlich aber deutlich zum Ausdruck, das Sie das nicht tun werden.
- legen sie sofort gegen alle Maßnahmen Widerspruch ein.
- Die Folgen unüberlegter, unbeabsichtigter oder ungenauer Äußerungen lassen sich im weiteren Verlauf eines Verfahrens kaum korrigieren. Als Rechtsanwalt erhalte ich Akteneinsicht. Erst nach der Akteneinsicht sollte darüber nachgedacht werden, ob eine Stellungnahme gegenüber den Ermittlungsbehörden erfolgen sollte. Die Abgabe einer Stellungnahme vor der Akteneinsicht ist grob fahrlässig und beraubt Sie ihrer Handlungsalternativen. Entgegen der Behauptungen der Sie vernehmenden Beamten bewirken Angaben gegenüber den Polizeibehörden idR. keinen „Rabatt“ bei der später möglicherweise ausgesprochenen Strafe. Denken Sie daran: Reden ist Silber – Schweigen ist Gold.